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Verlängerung des Urheberrechtsschutzes in Europa?
Donnerstag, 14. Februar 2008 / se
EU-Binnenmarktskommissar Charlie McCreevy will den Urheberrechtsschutz für europäische Musikkünstler von 50 auf 95 Jahre verlängern. In einer Mitteilung aus Brüssel heißt es, er werde der EU-Kommission demnächst einen solchen Vorschlag vorlegen.
McCreevy ist der Ansicht, dass es keinen vernünftigen Grund gebe, weshalb ein Komponist für sein gesamtes Leben und 70 Jahre darüber hinaus geschützt sei, während ein Sänger oder Musiker nur 50 Jahre Schutz genieße. „Es ist oft der Künstler, der eine Komposition erst richtig zum Leben erweckt. Oft haben wir keine Ahnung, wer ein Musikstück komponiert hat, aber wir wissen, wer der Sänger eines Liedes ist.“
Die momentane Dauer des Urheberrechtsschutzes beträgt 50 Jahre ab Datum der Veröffentlichung eines Musikstücks.
Die Sorgen des Iren McCreevey gelten vor allem denjenigen Künstlern, die nur wenige große Erfolge hatten. „Wir reden hier über Tausende von anonymen Studiomusikern, die in den späten Fünfzigern und Sechzigern bei der Herstellung von Schallplatten mitwirkten. Diese Künstler werden bei Auslaufen ihrer Urheberrechte alle Lizenzeinnahmen verlieren.“
Nach der Idee des Binnenmarktkommissars soll ein Fonds eingerichtet werden, der mindestens 20 Prozent des Einkommens während der verlängerten Schutzdauer für die Künstler reserviert. Darüber hinaus soll es bei Künstlerverträgen nicht erlaubt sein, die Einnahmen mit Vorschüssen der Hersteller zu verrechnen. Nutzt eine Plattenfirma eine Aufnahme während der verlängerten Schutzfrist nicht, soll sie diese außerdem an die Künstler freigeben müssen.
Mögliche negative Auswirkungen seines Vorschlags hat McCreevey gleich widerlegt. Es seien keine höheren Verbraucherpreise zu erwarten. Dies hätten Untersuchungen ergeben. Auch negative Auswirkungen auf die europäische Außenhandelsbilanz werde es keine geben.
